Neue Unterweisungspläne „Friseur/in“

12.04.2023

Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (Bundesinnungsverband) hat das HPI, u. a. vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von zwei Änderungsverordnungen, neue Unterweisungspläne für den Beruf „Friseur/in“ erarbeitet.

Diese wurden nun vom Bundesministerium für Wirtschaft als Grundlage für die Durchführung und Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anerkannt.

Die Unterweisungspläne für die Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) wurden bei den letzten beiden ÜLU-Anpassungen im Friseur-Handwerk (2009 und 2016) nicht überarbeitet. Hier gab es fünf Lehrgänge, die mittlerweile – je nach Bundesland – nicht mehr bzw. kaum durchgeführt wurden. Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Inhalte nun auf einen Lehrgang reduziert und hierbei aktualisiert. Entsprechend der Änderungsverordnungen wurden hierbei Kompetenzen zur Gestaltung von Augenbrauen neu in die ÜLU aufgenommen.

Für die Fachstufe (ab 2. Ausbildungsjahr) gab es bisher fünf Lehrgänge. Hier hat die jährliche Auswertung der Inanspruchnahme gezeigt, dass zwei Lehrgänge kaum durchgeführt werden. Dementsprechend wurde die Anzahl der Lehrgänge auf drei reduziert. Außerdem wurden die Inhalte modernisiert sowie an die Änderungsverordnungen angepasst.

Kontakt im HPI
Henrike Sachse
Tel.: 05 11/7 01 55-43
E-Mail: sachse@hpi-hannover.de

Peter Schrader
Tel.: 05 11/7 01 55-38
E-Mail: schrader@hpi-hannover.de