Bedarfsgutachten

Der Bedarf leitet sich immer aus dem Schulungsprogramm einer Bildungsstätte ab. Die erforderlichen Werkstattkapazitäten für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung lassen sich aus den eingetragenen Ausbildungsverhältnissen unter Berücksichtigung von demografischen Einflüsse ableiten. Auch das Fort- und Weiterbildungsverhalten steht in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur Anzahl der eingetragenen Betriebe und der Anzahl deren Mitarbeiter. Demografische Entwicklungen, knapper werdende Fördermittel sowie eine sich ändernde Nachfrage nach Bildungsangeboten verlangen vom Gutachter differenzierte Aussagen zum künftigen Bedarf an Bildungseinrichtungen innerhalb eines Handwerkskammerbezirks. Immer häufiger führt das Ergebnis eines entsprechenden Prüfverfahrens zur Empfehlung, dezentral vorhandene Einrichtungen mit Schwerpunktaufgaben zu erhalten oder mehrere Standorte von Bildungsstätten zu konzentrieren. Die dazu erforderlichen Analysen und Auswertungen sind komplex und aufwendig, jedoch vor dem Hintergrund der Zukunftssicherung handwerklicher Bildungsinfrastruktur erforderlich.

Jede geplante Bauinvestition bietet die Möglichkeit vorhandene Kapazitäten an den aktuellen und mittelfristig zu erwartenden Bedarf anzupassen und ist somit Anlass für eine vertiefte Bedarfsanalyse.