Ausstattungsgutachten

Im Vordergrund der Investitionsförderung für Ausstattungen, also Güter die nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind, stehen Werkzeuge, Maschinen und Mobiliar, die unmittelbar dem Zweck der Schulung dienen. Die erforderliche Ausstattung von Werkstätten und Schulungsräumen orientiert sich am jeweiligen Schulungsprogramm. Die Art der Ausstattungsgegenstände und deren technische Daten müssen geeignet sein die Inhalte der durchzuführenden Lehrgänge vermitteln zu können. Die geplante Teilnehmerzahl pro Lehrgang bestimmt die erforderliche Anzahl von Ausrüstungsgegenständen je Werkstatt bzw. Schulungsraum. Auch zukünftige Entwicklungen sind hierbei zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist aber auch das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel zu beachten.

Nachrangig, aber grundsätzlich auch förderfähig, sind Investitionen die mittelbar für den Schulungsbetrieb erforderlich sind. Dazu gehören Lager, Verkehrsflächen, Bildungsstättenverwaltung und ggf. Mensen und Internate sofern diese für den Betrieb unabdingbar sind und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.

Videotutorials zum Förderverfahren und zur Begutachtung

1. Grundlegendes zum Förderverfahren (mp4: 75 MB)

 

2. Dokumente zur Begutachtung (mp4: 16 MB)

2.1 Darstellung der Bildungsstätte (mp4: 69 MB)

Formular Auslastungsberechnung (26 kB)

2.2 Schulungsprogramm (mp4: 73 MB)

Formular Schulungsprogramm (21 kB)

2.3 Beschaffungsplan (mp4: 20 MB)

Formular Beschaffungsplan (55 kB)

2.4 Begründungen (mp4: 70 MB)

Formular Begründungen (16 kB)

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Zuwendungsgeber

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesinstitut für Berufsbildung