

Gutachten
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Forschung und Dienstleistung auf dem Gebiet der Handwerkstechnik
Aktuelles aus dem HPI:
HPI-Kontaktstudium 2021
08.02.2021Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie bundesweit ergriffen wurden, haben wir uns entschlossen, das für Mai geplante Kontaktstudium nicht stattfinden zu lassen.
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Stellenangebot
27.01.2021Im Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik ist frühestens zum 01.04.2021 die folgende Position zu besetzen:
Architekt/in m/w/d
als wissenschaftliche/r Mitarbeiterin / Mitarbeiter (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbares)
KMU fit machen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz: HPI bei KomKI mit dabei
20.01.2021Das Heinz-Piest-Institut und die Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH (PSG) sind Partner des neuen bundesweiten Projektes „KomKI – Kompetenzen über künstliche Intelligenz (KI) aufbauen – Lern- und Experimentierräume zur Entwicklung konstruktiver, reflexiver und präventiver KI-Kompetenz“. Ziel dieses Projektes ist es, kleine und mittlere Betriebe fit zu machen für die Arbeitswelt 4.0.
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Start der Modularisierung des IT-Grundschutz-Profils für Handwerksbetriebe – Stufe 1: Einsteiger
11.01.2021Die fortschreitende Globalisierung und die damit verbundene Digitalisierung erreichen zunehmend handwerkliche Kleinstunternehmen. Gleichzeitig nehmen potenzielle Risiken und die Gefahr von Hackerangriffen zu. Um die Digitalisierung des Handwerks zukunftsfähig und sicher zu gestalten, muss Informationssicherheit von Beginn an mitgedacht werden.
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Neue Unterweisungspläne für den Beruf „Steinmetz/in und Steinbildhauer/in“ erarbeitet
08.12.2020Für den Beruf Steinmetz/in und Steinbildhauer/in ist eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Daher ist es notwendig, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) an die neuen Ausbildungsinhalte anzupassen. Vor diesem Hintergrund hat das HPI in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Steinmetze die entsprechenden Unterweisungspläne als Grundlage für die ÜLU überarbeitet. Die ÜLU ist in diesem Beruf bereits in der Ausbildungsverordnung verankert, wobei eine Dauer von 14 Wochen vorgesehen ist.
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